pro juventute academica
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.1.2005 können die Bundesländer an ihren Hochschulen generelle Studiengebühren ab dem ersten Semester einführen.
Ein Studium wird nicht nur von Studiengebühren belastet. So sind auch finanzielle Mittel
- für Exkursionsen
- für die Anschaffung von Büchern, Fachliteratur oder dergleichen
- für Druckkosten bei Diplom-, Magister- und Doktorarbeiten
- für Praktika, die bei geringer oder ohne Bezahlung laut Studienplan vorgeschrieben sind
zu erbringen. Dazu bedürfen finanziell nicht abgesicherte Studierende zusätzlicher Hilfen und zwar neben allen etwaigen staatlichen Unterstützungen.
Es liegt in der Verantwortung der Gesellschaft, hier Hilfe zu leisten; nicht alles ist Sache des Staates! Hier wollen wir helfen.
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